Im Rahmen ihres Denkmalprogramms übernimmt die Wüstenrot Stiftung die verantwortliche Bauherrschaft bei der Reparatur und Sanierung herausragender Baudenkmale. Sie ist dabei einem Denkmalbegriff verpflichtet, der die gesamte Bau- und Nutzungsgeschichte ernst nimmt und mit den ästhetischen Qualitäten der ursprünglichen Originalsubstanz abwägt. Die Stiftung wird dabei von einem fachübergreifend besetzten wissenschaftlichen Beirat beraten. Diesem gehören Prof. Berthold Burkhardt, Braunschweig, Prof. Dr. Adrian v. Buttlar, Berlin und Prof. Dr. Norbert Huse, München, an.
Neben dem dringenden Sanierungsbedarf sind Kriterien für die Aufnahme ins Denkmalprogramm: die hervorragenden Eigenschaften des Denkmals, das mit dem öffentlichen Eigentümer vereinbarte Sanierungskonzept und die von ihm nachhaltig sichergestellte und der Bedeutung des Denkmals angemessene und allgemein zugängliche Nutzung.























